Die Infektionszahlen im ganzen Land erreichen heute erneut Rekordniveau. Auch wenn die Omikronvariante oftmals nur zu milden Verläufen führt, müssen wir uns und unsere Mitmenschen schützen. Dies gilt auch für alle Bereiche unseres Rathauses. Deshalb gelten dort ab heute Zugangsbeschränkungen.
Für das Betreten des Rathauses ist ein 3G-Nachweis vorzulegen.
3G bedeutet: zwei mal geimpft oder genesen oder getestet, wobei ein PCR-Test bis zu 48 Stunden und ein Schnelltest bis zu 24 Stunden alt sein darf.
Bitte versuchen Sie so vieles wie möglich telefonisch zu erledigen und vereinbaren Sie im Vorfeld Termine. Das geht hier auch ganz einfach online. Dadurch können wir die Kontakte auf das notwendige reduzieren und schützen Sie und unsere Mitarbeitenden.
Für das Besuchen der Ausstellungen im Rathaus gilt 2G. Das bedeutet: mindestens zwei mal geimpft oder genesen. Die Ausstellung darf immer nur von zwei Personen gleichzeitig besucht werden.
Bitte führen Sie ein Ausweisdokument sowie den entsprechenden Nachweis mit. Die Überprüfung erfolgt an der Zentralen Information.
Es hat sich gezeigt, dass das Tragen von FFP2-Masken deutlich vor einer Infektion schützt. Daher wird diese Maske nun in vielen Bereichen empfohlen. Im Rathaus gilt ab heute FFP2-Maskenpflicht. Das gilt für Sie als Besucher und Besucherinnen genauso wie für alle Mitarbeitenden und mich.
An drei Teststellen in Steinhagen können Sie sich auf das Coronavirus testen lassen. Die Tests sind kostenfrei möglich. Nutzen Sie die Gelegenheit, um auf Nummer sicher zu gehen.
Die Teststellen finden Sie hier:
Coronatestzentrum OWL – Bergstraße 1 – Parkplatz Markant Uhlemeyer
Montag bis Samstag 9 bis 18 Uhr
Sonntag 12 bis 17 Uhr
Coronatestzentrum OWL – Am Markt 3 – ehemals Sieker
Montag bis Samstag 9 bis 20 Uhr
Sonntag 9 bis 17 Uhr
Testzentrum am Hagebaumarkt, Woerdener Straße 12
Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr
Samstag und Sonntag 9 bis 16 Uhr
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