Am Freitag, den 20. August tritt eine neue Coronaschutzveordnung in Kraft. Diese hat das Ziel, möglichst viel Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen. Insbesondere für immunisierte, also geimpfte und genesene Personen fallen viele Einschränkungen weg.
Welche Regelungen gelten ab Freitag konkret?
Mit der neuen Regelung fallen die bisherigen Inzidenzstufen weg. Ab einer Inzidenz von über 35 gelten nun die neuen 3G-Regeln. Unabhängig von der Inzidenz gelten natürlich weiterhin die allseits bekannten Hygieneregeln. Bitte achten Sie auch weiterhin darauf ausreichend Abstand zu halten und sich regelmäßig die Hände zu waschen. Die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen, beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Warteschlangen und bei Großveranstaltungen (außer am Sitzplatz) bleibt bestehen.
3G steht für geimpft, genesen, getestet.
Wer keinen Nachweis über den vollständigen Impfschutz oder die Genesung vorhalten kann, muss nun für einige Bereiche des öffentlichen Lebens einen negativen Test beibringen. Hierzu reicht in den meisten Fällen ein negativer Schnelltest aus, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Dies gilt für:
🎊 Veranstaltungen in Innenräumen
⚽️ Sport in Innenräumen
🍴 Innengastronomie
💇🏼♀️ körpernahe Dienstleistungen
🏨 Hotelübernachtungen
🎇 Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)
In den Bereichen, in denen ein besonders hohes Ansteckungsrisiko vorliegt, ist statt eines Schnelltests ein negativer PCR-Test vorzulegen, der ebenfalls maximal 48 Stunden alt sein darf.
Dies gilt für:
🕺 Clubs, Diskotheken und Tanzveranstaltungen
🍾 private Feiern und Partys mit Tanz
Ausnahme: Für den Besuch im Krankenhaus, in Alten- und Pflegeheimen und anderen stationären Einrichtungen gilt die 3G-Regel immer – unabhängig davon ob die Inzidenz über 35 liegt.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche werden in der Schule regelmäßig getestet und gelten deshalb als getestete Personen. Sie müssen keinen separaten Test mitbringen, sondern ihren Schülerausweis vorlegen. Kinder bis zum Schuleintritt müssen nicht getestet werden.
Am Samstag, den 21. August legt der Impfbus erneut einen Stop in Steinhagen ein. Von 9 bis 12 Uhr können Sie sich auf dem Parkplatz des Combimarktes, Woerdener Straße 10 impfen lassen.
Am Sonntag, den 5. September legt der Impfbus einen Halt beim Heide-Ding ein – direkt am Bürgerpark, von 11:30 Uhr bis 17 Uhr.
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