Ab dem 28. Dezember gelten neue Regelungen, die mit Blick auf die Verbreitung der Omikron-Variante besonders auf die Reduzierung von Kontakten abzielt. Auch für Geimpfte und Genesene gibt es neue Einschränkungen.
2G+ im Freizeitbereich
Wer geimpft oder genesen ist benötigt für einige Aktivitäten nunmehr zusätzlich einen negativen Testnachweis. Dies kann ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden zurückliegender PCR-Test sein. Das gilt übrigens auch für diejenige, die bereits die Boosterimpfung erhalten haben.
⚽️ gemeinsamer Sport in Innenräumen: Training und Wettkampf
🏊🏻♀️ Besuch von Hallenschwimmbädern, Wellnesseinrichtungen (Saunen, Thermen, Sonnenstudios) und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, in denen überwiegend keine Maske getragen werden kann
🎶 gemeinsames Singen im Chor, wenn dabei auf das Tragen von Masken verzichtet wird
Verbot von Veranstaltungen
Veranstaltungen sind zu einem großen Teil untersagt. Dies gilt natürlich auch für die Silvesternacht.
🕺 Clubs und Diskotheken sind geschlossen
🎉 öffentliche sowie private Partys sind untersagt
Weitere Kontaktbeschränkungen
Die neue Coronaschutzverordnung enthält weitere Kontaktbeschränkungen, sowohl für immunisierte als auch für nicht immunisierte Personen.
Für geimpfte oder genesene, also immunisierte Personen gilt:
🏠 Treffen innerhalb des eigenen Hausstands sind ohne Beschränkung der Personenzahl erlaubt.
🔟 insgesamt dürfen sich nur 10 Personen aus unterschiedlich vielen Hausständen treffen
👧🏼 Kinder bis 13 Jahre zählen nicht zur Personenzahl
Für nicht immunisierte Personen gilt weiterhin:
🏠 Treffen innerhalb des eigenen Hausstands sind ohne Beschränkung der Personenzahl erlaubt
✌️darüber hinaus sind Treffen nur mit höchstens 2 Personen aus einem weiteren Hausstand erlaubt
👧🏼 Kinder bis 13 Jahre zählen nicht zur Personenzahl