Ab dem 4. März gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Diese bringt bei den bislang geltenden Zugangsbeschränkungen einige Lockerungen mit sich. Wo gilt nun 3G, 2G oder 2G+?
3G – geimpft, genesen oder getestet
Mit Impf-/Genesenennachweis ODER Test dürfen nun auch wieder folgende Angebote genutzt werden.
🗿 Museen, Ausstellungen, und ähnliche Kultureinrichtungen
🎭 Konzerte, Aufführungen, Kulturveranstaltungen, Theater, Kino
🐒 Tierparks und Zoos
🎢 Freizeitparks
🏊♀️ Schwimmbäder, Wellnesseinrichtungen, Saunen
⚽️ gemeinsamer Sport
🏟 Besuch von Sportveranstaltungen
🍽 Gastronomie
🦌 Gesellschaftsjagd
2G + – geimpft oder genesen UND getestet oder geboostert
Einige Angebote bleiben weiterhin mit strengeren Zugangsbeschränkungen versehen. Hierfür benötigt man den Nachweis der Immunisierung UND einen negativen Testnachweis oder die dritte Impfung
🎡 Volksfeste und vergleichbare Veranstaltungen
🎉 private Feiern mit Tanz
🕺 Clubs, Diskotheken und öffentliche Tanzveranstaltungen
Keine Zugangsbeschränkungen mehr für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren sind von nun an von allen Zugangsbeschränkungen ausgenommen.
Kontaktbeschränkungen
Für nicht immunisierte Personen gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen. Zusammentreffen sind nur mit dem eigenen Hausstand und darüberhinaus mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand erlaubt.