Mit neuen Regelungen reagiert die aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung auf die Verbreitung der Omikron-Variante. Insbesondere für diejenigen, die bereits mit der dritten Impfung geboostert sind gibt es Neuigkeiten.
Bislang hieß 2G+: Geimpft oder genesen und zusätzlich ein negatives Testergebnis mitbringen. Dies ändert sich nun. Wer 3 mal geimpft (oder genesen und 2 mal geimpft) ist, benötigt keinen Test mehr.
Hier noch einmal zusammengefasst, wo 2G+ gilt:
⚽️ gemeinsamer Sport in Innenräumen (Wettkampf und Training)
🏊♀️ Hallenbäder, Wellnesseinrichtungen, Sauna, Thermen, Sonnenstudios
🍴 Gastronomie (außer reine Abholung von Speisen)
🎤 gemeinsames Singen oder andere künstlerische Tätigkeiten, bei denen keine Maske getragen werden kann
🏩 Besuch von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen
Die folgenden Leistungen können weiterhin von immunisierten, also 2 mal geimpften oder genesenen Personen genutzt werden.
🛍 Einzelhandel, außer Geschäfte des täglichen Bedarfs
🎭 Kulturveranstaltungen, Theater, Kino, etc.
🎨 Museen und Ausstellungen
🎢 Zoos, Freizeitparks und Co.
⚽️ gemeinsamer Sport im Freien (Wettkampf und Training)
🏟 der Besuch von Sportveranstaltungen
🎡 Volksfeste, Jahrmärkte und ähnliche Veranstaltungen
🦌 Gesellschaftsjagd
💅 körperliche Dienstleistung, außer medizinische und pflegerische Leistungen
🏨 touristische Übernachtungen und Busreisen
💇♀️ ⚠️ Achtung: hier gibt es eine neue Regelung! Friseurbesuche sind unter 3G Voraussetzungen möglich, sofern sowohl der Kunde/die Kundin als auch der/die Dienstleistende eine FFP2-Maske trägt. Trägt nur eine der beiden Personen keine FFP2 Maske gilt 2G.
Neuerungen gibt es außerdem bei der Maskenpflicht. Eine medizinische Maske ist nunmehr auch vorgeschrieben in Warteschlangen oder an Verkaufsständen im Freien, sowie bei Veranstaltungen im Freien bei denen es keine Zugangsbeschränkungen gibt oder der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
Pflicht ist weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske. Empfohlen wird jedoch inzwischen vielfach die FFP2 Maske.
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