Seit heute gilt die neue Coronaschutzverordnung. Kontaktbeschränkungen und Zugangsvoraussetzungen fallen weg, die Maskenpflicht wird stark eingeschränkt. Dennoch: Die Infektionszahlen sind hoch – im Kreis Gütersloh hat es in den letzten 3 Monaten so viele Infektionen gegeben, wie in den 21 Monaten davor insgesamt!
Kontaktbeschränkungen – wen darf ich treffen?
Mit der neuen Coronaschutzverordnung entfallen sämtliche Kontaktbeschränkungen – sowohl für immunisierte, als auch für nicht immunisierte Personen.
Zugangsbeschränkungen – brauche ich noch einen Test?
Die 3G, 2G und 2G+ Regelungen entfallen. Ein aktueller negativer Testnachweis wird noch benötigt zum Betreten von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Unterkünften zur gemeinschaftlichen Unterbringung von geflüchteten Menschen, Justizvollzugsanstalten.
Maskenpflicht – wo braucht man noch eine Mund- und Nasenbedeckung?
Die Maskenpflicht wurde in großen Teilen aufgehoben. In folgenden Bereichen bleibt sie allerdings bestehen:
🏥 Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflege- und Rehaeinrichtungen
🚍 im öffentlichen Personennahverkehr
🚪 in Obdachlosenunterkünften, sowie in Unterkünften für geflüchtete Menschen oder Asylbewerber*innen
Eigenverantwortung – Verhaltensempfehlungen zum Schutz
Neben der neuen Verordnung wurde auch eine Empfehlung zum Schutz vor weiteren Infektionen veröffentlich.
💉 Lassen Sie sich impfen! Hier finden Sie die aktuellen Empfehlungen.
🤒 Vermeiden Sie den Kontakt zu anderen, wenn Sie Symptome verspüren
😷 Tragen Sie auch weiterhin Maske in Innenräumen – am besten eine FFP2-Maske
🧼 Waschen und desinfizieren Sie sich regelmäßig die Hände
📏 Halten Sie Abstand zu anderen Menschen ein
Schützen Sie sich und andere vor einer Coronainfektion! ❌ 🦠