Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Gütersloh liegt nun seit einer ganzen Weile im einstelligen Bereich. Somit gelten ab heute die Regelungen der neuen Inzidenzstufe 0. Dies bringt einige Lockerungen mit sich und lässt große Schritte Richtung Normalität zu.
Bitte achten Sie dennoch auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen: Maske tragen, Abstand halten und Hände desinfizieren schützen auch weiterhin besonders diejenigen, die noch nicht geimpft sind.
😷 Die Maskenpflicht besteht nur noch im Innenbereich.
👥 Die Begrenzung der Personenanzahl bei Bildungsangeboten wie Musikunterricht und Schwimmkursen entfallen.
👩👧👦 Die Begrenzung der Personenanzahl und Einschränkungen bei Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche entfallen. Bei mehrtägigen Ferienangeboten und Kinder- oder Jugendreisen ist ein Test zu Beginn und danach erforderlich.
🎬 Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Bibliotheken und andere Kultureinrichtungen sowie Konzerte und Theateraufführungen, Kinos und andere Kulturveranstaltungen dürfen nahezu ohne Einschränkungen stattfinden. Hier muss entweder weiterhin die bisherige Abstands- und Maskenregelung eingehalten werden oder es bleiben Negativtests erforderlich. Für Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen muss auch für das Land NRW die Inzidenzstufe 0 gelten. Für Veranstaltungen mit mehr als 5000 Personen ist ein besonderes Konzept erforderlich.
⚽️ Im Sportbereich entfallen die Beschränkungen fast gänzlich. Es sind entweder weiterhin die Masken- und Abstandsregelungen einzuhalten oder Negativtests vorzulegen. Für Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen muss auch für das Land NRW die Inzidenzstufe 0 gelten. Veranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauenden sind nur mit Negativtestnachweis und besonderem Hygienekonzept zulässig, insgesamt aber nur bis maximal 25.000 Personen oder bis zur Hälfte der üblichen Zuschauerkapazität.
🎢 Freizeit und Vergnügungsstätten wie Saunen, Schwimm- und Spaßbäder, Zoos und Freizeitparks aber auch Clubs und Diskotheken dürfen öffnen, soweit nicht mehr als 500 Personen an Veranstaltungen teilnehmen oder nicht mehr als 2000 tägliche Gäste möglich sind.
🛒 Wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt entfallen sämtliche Einschränkungen im Einzelhandel, für Märkte und Messen.
🔧 Die Einschränkungen für Handwerksbetriebe und Dienstleistungen entfallen.
💇🏼♀️ Bei körpernahen Dienstleistungen bleibt es bei der Maskenpflicht der Mitarbeiter*innen, sofern nicht ein Negativtestnachweis vorliegt.
🎉 Veranstaltungen und Versammlungen unterliegen keiner Einschränkung mehr. Für private Partys mit mehr als 50 Teilnehmenden gilt dies nur, wenn alle nicht immunisierten Personen über einen Negativtestnachweis verfügen. Für Volksfeste entfallen die Einschränkungen nur dann, wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt.
🍽 Die Einschränkungen im Gastronomiebereich entfallen wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt – mit einer Ausnahme: Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen bzw. eine entsprechende bauliche Abtrennung bleibt maßgeblich. Die Maskenpflicht für Mitarbeiter*innen entfällt, wenn ein Negativtestnachweis vorliegt.
🏨 Die Einschränkungen im Tourismus entfallen. Wer aus einem Kreis/einer kreisfreien Stadt mit höherer Inzidenz kommt braucht allerdings weiterhin einen Negativtestnachweis.
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