Die Situation an der Steinhagener Realschule ist in aller Munde. 117 Anmeldungen liegen vor, die Schule hat genug Platz und Lehrpersonal – benötigt aber die Genehmigung einer Mehrklasse, damit die Kinder aufgenommen werden können. Denn sonst droht ein Losverfahren. Inzwischen hat es ein Gespräch mit der Bezirksregierung gegeben – heute habe ich einen offenen Brief an die Landesregierung auf den Weg gebracht.
Die Steinhagener Realschule erfreut sich großer Beliebtheit. Eigentlich ist die dreizügig, das heißt: Es können 3 Eingangsklassen pro Schuljahr gebildet werden. Weil der Zulauf aber so groß ist, wurde in den vergangenen Jahren eine Mehrklasse bewilligt. So konnten zuletzt 4 Klassen gebildet werden.
Weil die Schule genug Kapazitäten dafür hat, haben wir zunächst beabsichtigt eine dauerhafte Vierzügigkeit für die Realschule zu beantragen. Da in jedem Jahr auch viele Schüler aus Halle und Bielefeld an der Realschule angemeldet werden ist dafür aber eine Beschulungsvereinbarung aus den Nachbarkommunen erforderlich. Mit Blick auf die angespannte Situation an der dortigen Gesamtschule hat die Stadt Halle dies abgelehnt.
Um dem Willen der Familien und den aktuellen Anmeldezahlen dennoch gerecht werden zu können, hat der Steinhagener Gemeinderat im Februar einstimmig beschlossen, erneut die Genehmigung einer Mehrklasse für das kommende Schuljahr zu beantragen. Auch der Rat der Stadt Halle ist damit einverstanden. So hat Bürgermeister Thomas Tappe den Auftrag erhalten, sich gemeinsam mit mir zunächst für eine Ausnahmelösung für dieses Schuljahr einzusetzen.
Den Antrag auf Genehmigung einer Mehrklasse haben wir sodann auf den Weg zur Bezirksregierung Detmold gebracht.
In einer gemeinsamen Videokonferenz hat die Bezirksregierung Detmold signalisiert, die Genehmigung für eine Mehrklasse nicht zu erteilen. In §81 Abs.4 Schulgesetz NRW ist festgelegt, dass die Zahl der Parallelklassen mit Genehmigung der Bezirksregierung vorübergehend durch Bildung einer Mehrklasse erhöht werden kann. Was genau “vorübergehend“ heißt hat die Gesetzgebung nicht definiert. Daher muss die Bezirksregierung das Gesetz auslegen. Dafür nimmt sie den Text der Gesetzesbegründung zur Hilfe. Dieser sagt: „vorübergehend, d.h. höchstens in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren“. In den vergangenen beiden Schuljahren wurde jedoch bereits eine Mehrklasse bewilligt, so dass die Bezirksregierung hier keinen Spielraum sieht.
Meine Meinung: Mit der Formulierung “vorübergehend“ hat die Gesetzgebung die Möglichkeit geschaffen, flexibel auf besondere Situationen reagieren zu können. Eine solche besondere Situation liegt hier vor. Denn ohne die Genehmigung der Mehrklasse müssten Steinhagener Schülerinnen und Schüler an einer Schule an ihrem Wohnort – die zudem über ausreichend Kapazitäten verfügt – abgelehnt werden. Das kann nicht im Sinne bester Bildung sein!
Heute habe ich einen offenen Brief an den Ministerpräsidenten Hendrik Wüst, die Schulministerin Yvonne Gebauer und die Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl auf den Weg gebracht und auf diesem Wege um Unterstützung gebeten.
Den offenen Brief können Sie hier lesen.
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