Zwischen der Kreissparkasse Halle und der Kreissparkasse Wiedenbrück laufen Sondierungsgespräche. Eine mögliche Fusion der beiden Geldinstitute steht im Raum. Aber was sind eigentlich die Beweggründe dafür, und was können Folgen einer solchen Fusion für die Leistungen vor Ort in den einzelnen Kommunen sein?
Meine Bürgermeisterkollegen aus Halle, Werther, Borgholzhausen und ich haben eine Resolution auf den Weg gebracht. Diese wird in den kommenden Wochen in den jeweiligen Stadt- und Gemeinderäten beraten.
Unser gemeinsames Ziel:
Die besondere Rolle der Sparkassen ist im Sparkassengesetz NRW geregelt. “Die Sparkassen haben die Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen.“ So lautet die Kernaussage zum öffentlichen Auftrag der Sparkassen. Wichtig ist aber auch der Passus: “Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.“ Die Sparkassen in den Kommunen sind oftmals mehr als nur Geldinstitute. Sie beteiligen sich am Stadt- oder Gemeindeleben und an der Gemeinschaft in dem sie z.B. Vereine unterstützen und sponsorn – sei es im sportlichen oder im kulturellen Bereich.
Die Sparkassenlandschaft im Kreisgebiet ist historisch gewachsen und besteht aus der Kreissparkasse Halle, die zum Großteil das nördliche Kreisgebiet bedient. Die Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold versorgt diese drei Kommunen, der Rest des Kreisgebiets gehört zur Kreissparkasse Wiedenbrück. Nunmehr hat es eine öffentliche Erklärung der Kreissparkassen Halle und Wiedenbrück gegeben, dass Sondierungsgespräche über eine verstärkte Zusammenarbeit bis hin zur möglichen Fusion geführt werden.
Die Notwendigkeit einer Fusion erschließt sich uns nicht. Die Kreissparkasse Halle ist wirtschaftlich gut aufgestellt, weist ausgewogene Bilanzrelationen aus und gewährleistet umfassenden Service vor Ort. Gründe, die eine Fusion sinnvoll oder sogar notwendig erscheinen lassen, sind uns schlichtweg nicht bekannt. Hier erwarten wir eine transparente und umfassende Darstellung der Beweggründe und der Ergebnisse der Gespräche, damit politische Gremien und die Öffentlichkeit über die Zukunft der Sparkassenlandschaft informiert sind.
Sollte es tatsächlich zu einer Fusion der Kreissparkassen Halle und Wiedenbrück kommen, so fordern wir eine dauerhafte Sicherstellung aller wesentlichen Kernbereiche wie Firmen- und Privatkundenbetreuung vor Ort in Halle und generell im nördlichen Kreisgebiet. Aufgrund der Entfernung und der schlechten Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist es für uns nicht denkbar, dass Menschen aus Halle, Werther, Borgholzhausen und Steinhagen zukünftig auf den Standort in Wiedenbrück angewiesen sein sollen.
Sollte es sinnvolle Gründe vor eine Fusion geben, so kann dies aus unserer Sicht nur ein Zwischenschritt zu einer einzigen Sparkasse für den gesamten Kreis Gütersloh sein. Dabei müssten aber alle Kommunen in der Trägerschaft mitwirken können um die jeweiligen Interessen zu vertreten.
Die Kreissparkasse Halle steht derzeit in alleiniger Trägerschaft des Kreises Gütersloh, während sich die Kreissparkasse Wiedenbrück und die Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold in Trägerschaft eines Zweckverbands befinden. Damit haben derzeit 4 Kommunen im Kreis, nämlich Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg und Versmold über die Zweckverbände direkten Einfluss auf die Sparkassenlandschaft jeweils vor Ort. Die restlichen 9 Kommunen verfügen über keine direkten Mitwirkungsmöglichkeiten. Das erscheint uns nicht mehr angemessen und auch nicht zielführend. Aus unserer Sicht sind alle Kommunen des Kreises aktiv einzubinden. Wir fordern daher den Kreis Gütersloh auf, die Trägerschaft auf die einzelnen Kommunen zu übertragen und sich aus der Trägerschaft zurückzuziehen. Unabhängig von einer etwaigen Fusion soll die zukünftige Trägerschaft über einen Zweckverband unter Mitwirkung aller betreffenden Kommunen geregelt werden.
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