Seit einigen Wochen gilt für den Kreis Gütersloh und damit auch für uns in Steinhagen die Bundesnotbreme. Mittlerweile liegt die kreisweite Inzidenz aber unter 100. Was bedeutet das für mögliche Öffnungen in der nächsten Zeit?
Eine Inzidenz unter 100 allein reicht nicht aus. Voraussetzung für das Ende der sogenannten Notbremse ist, dass die kreisweite Inzidenz fünf Werktage in Folge unter 100 liegt. Ist dies der Fall, treten die Regelungen der Notbremse am übernächsten Tag außer Kraft. Dies kann hier vor Ort also frühestens am kommenden Donnerstag der Fall sein.
Tritt die Bundesnotbremse außer Kraft, gelten die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Das bedeutet:
🚶🏼♀️ Es gibt keine Ausgangssperre mehr.
🏠 Treffen von 2 Haushalten bis maximal 5 Personen sind zulässig. Kinder unter 14, Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt. Treffen sich nur Genesene und Geimpfte gibt es gar keine Begrenzung.
🍽 Die Außengastronomie darf öffnen. Gäste müssen feste Plätze bekommen und einen negativen Test mitbringen, der maximal 48 Stunden alt ist.
🛒 Der Einzelhandel darf öffnen. Auch hier ist die Vorlage eines negativen Tests erforderlich. Die Personenanzahl im Geschäft ist auf einen Besucher pro 20qm begrenzt.
💅🏻 Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik, etc.) sind zulässig, wenn entweder dauerhaft Maske getragen werden kann oder wenn für Kunden und Personal entsprechend negative Schnelltests vorliegen.
⚽️ Kontaktfreier Sport unter freiem Himmel ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig. Kinder unter 14 dürfen unter freiem Himmel ebenfalls in einer Gruppengröße von 20 jeglichen Sport betreiben, sowohl auf Sportanlagen als auch im öffentlichen Raum. Kontaktsport darf unter freiem Himmel nach den allgemeinen Kontaktbeschränkungen ausgeübt werden. Unter freiem Himmel sind außerdem Zuschauer mit negativem Testergebnis wieder erlaubt – bis zu 20% der Sitzplatzkapazität.
🎭 Konzerte unter freiem Himmel sind mit max. 500 Personen auf festen Sitzplätzen und mit negativem Testergebnis möglich.
🎳 Kleinere Freizeiteinrichtungen wie Minigolfanlagen, Kletterparks u.ä. dürfen mit negativem Testergebnis besucht werden.
🏊🏻♀️ Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen (keine Liegewiesen).
🏯 Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlösser und ähnliche Einrichtungen dürfen mit Terminbuchung wieder besucht werden. Die Personenzahl ist auf einen Besucher pro 20qm Fläche begrenzt.
🏨 Mit negativem Testergebnis sind Übernachtungen in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen zulässig. Private Übernachtungen in Hotels sind bis zu 60% der Kapazität ebenfalls mit negativem Testergebnis erlaubt.
💉 Genesene und Geimpfte brauchen keine negativen Testergebnisse vorlegen. Der vollständige Impfschutz kann durch Vorlage des Impfpasses, eine zurückliegende Infektion durch Vorlage des damaligen PCR-Tests nachgewiesen werden.
Wichtig: Die letzte erforderliche Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei Genesenen muss der positive Test mindestens 28 Tage, höchstens aber 6 Monate zurück liegen. Ist ein Genesener bereits einmal geimpft, entfällt die Grenze von 6 Monaten. Dann müssen Impfpass und PCR-Test vorgelegt werden.
❌ Veranstaltungen bleiben weiterhin untersagt.
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