Bereits den vierten Tag in Folge liegen die Inzidenzzahlen im Kreis Gütersloh mittlerweile auf so niedrigem Niveau, dass wir uns mit großen Schritten der Inzidenzstufe 1 nähern. Diese tritt ein, wenn die kreisweite Inzidenz 5 Werktage in Folge unter 35 liegt. Die Regelungen gelten dann ab dem übernächsten Tag. Dies könnte am kommenden Mittwoch der Fall sein.
🏠 Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung der Personenzahl für Menschen aus bis zu 5 Haushalten erlaubt.
🧍🏼♀️🧍🏻♂️🧍🏽 Mit negativem Test sind Treffen für bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt!
🍽 Wenn die Inzidenz auch im Land NRW unter 35 liegt, kann die Innengastronomie ohne Test besucht werden. Weiterhin notwendig sind ein fester Platz, die Rückverfolgbarkeit und natürlich der Mindestabstand.
🏊🏻♀️ Freibäder dürfen mit begrenzter Gästezahl ohne Test besucht werden.
🍹Discotheken und Clubs dürfen im Freien für bis zu 100 Personen öffnen. Hier ist ein negativer Test erforderlich.
⚽️ Kontaktsport darf draußen und drinnen mit maximal 100 negativ getesteten Personen plus beliebig viele Geimpfte und Genesene stattfinden. Die Rückverfolgbarkeit muss gegeben sein. Die Testpflicht entfällt, wenn auch das Land unter 35 liegt.
🏆 Mehr als 1.000 Besucher dürfen zu sportlichen Veranstaltungen im Freien kommen, wenn es feste Plätze gibt, der Mindestabstand eingehalten wird und die Rückverfolgbarkeit gesichert ist. Innen dürfen bis zu 1.000 Gäste zuschauen, wenn sie negativ getestet ist. Insgesamt sind maximal 33% der regulären Zuschauerkapazität zugelassen.
🎭 Kulturelle Veranstaltungen dürfen im Freien ohne Tespflicht für bis zu 200 Personen durchgeführt werden. Voraussetzungen sind Mindestabstand und Rückverfolgbarkeit. Bei Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Gästen sind negative Tests erforderlich sowie ein Hygienekonzept.
Im Innenbereichen sind Veranstaltungen ebenfalls mit bis zu negativ getesteten 1.000 Gästen möglich.
🛒 Geschäfte mit mehr als 800 qm haben keine Kundenbegrenzung mehr. Allgemein gilt eine Begrenzung von 1 Person pro 10 qm.
💼 Tagungen und Kongresse dürfen drinnen und draußen mit bis zu 1.000 negativ getesteten Personen stattfinden. Die Rpckverfolgbarkeit ist sicher zu stellen.
🎁 Private Veranstaltungen sind im Außenbereich mit bis zu 250 negativ getesteten Personen und gesicherter Rückverfolgbarkeit erlaubt- auch ohne Maske. Im Innenbereichen gilt eine Grenze von 100 Personen, ebenfalls mit Test und Rückverfolgbarkeit. Bei einem festen Sitzplan muss auch drinnen keine Maske getragen werden.
❌ Wichtig: Das gilt nicht für Partys!
🎉 Partys dürfen draußen mit bis zu 100 und drinnen mit bis zu 50 Personen gefeiert werden. Voraussetzung ist ein negativer Test.
💉 Genesene und Geimpfte brauchen keine negativen Testergebnisse vorlegen. Der vollständige Impfschutz kann durch Vorlage des Impfpasses, eine zurückliegende Infektion durch Vorlage des damaligen PCR-Tests nachgewiesen werden.
Wichtig: Die letzte erforderliche Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei Genesenen muss der positive Test mindestens 28 Tage, höchstens aber 6 Monate zurück liegen. Ist ein Genesener bereits einmal geimpft, entfällt die Grenze von 6 Monaten. Dann müssen Impfpass und PCR-Test vorgelegt werden.
👧🏼 Übrigens: Die Testpflicht gilt für Kinder ab dem Schuleintrittsalter.
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