Dreischlingen: Bebauung abgelehnt
Der Bauausschuss hat eine Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück Haller Straße 1, bekannt als „Dreischlingen“, in seiner gestrigen Sitzung einstimmig abgelehnt.
Zum Hintergrund: Was bisher geschah
Wie bereits hier berichtet, ist ein Investor an die Gemeinde herangetreten, um auf der Fläche an der Haller Straße 1 Wohnbebauung zu errichten. Ich habe den Interessenten darüber in Kenntnis gesetzt, dass hierfür eine Bebauungsplanänderung erforderlich ist. Das Vorhaben war also zunächst einmal den politischen Vertretern im Bauausschuss vorzustellen. Der Bauausschuss hat im Mai auf Antrag der SPD zunächst entschieden: Der Investor muss erst einmal weitere Informationen liefern. Die Entscheidung, ob es eine Bebauungsplanänderung geben soll wurde vertagt.
Entscheidung getroffen: Es gibt keinen neuen Bebauungsplan
In der Sitzung des Bauausschusses gestern wurden dem Investor und den Anwohnern die Möglichkeit gegeben, sich erneut zu dem Vorhaben zu äußern. Die Anwohner begründeten den zwischenzeitlich gestellten Antrag auf Ablehnung der Bebauungsplanänderung. Letztlich wurde der Antrag des Investors einstimmig von der Politik abgelehnt. Von dem Vortrag der Anwohner distanzierten sich die Parteien dennoch deutlich.
Einstimmig: Gründe für die Ablehnung
Auch wenn die vorgelegten Gutachten eine grundsätzliche Machbarkeit des Bauprojekts signalisieren, erkannte der Bauausschuss den hohen ökologischen Wert der betroffenen Fläche. Teilweise schützenswerter Baumbestand und vielfältige Gehölze bieten Lebensräume, die alle Parteien als erhaltenswert ansehen. Auch die verkehrliche Situation war Bestandteil der Begründungen. Eine Erschließung über die ehemalige B68 hatte der Landesbetrieb Straßen NRW eindeutig ausgeschlossen.
Ob die Fläche gegebenenfalls als Wald oder Grünfläche festgesetzt wird, wie die Anwohner es weiterhin beantragt haben, wird zunächst auf die rechtlichen Hintergründe und Konsequenzen hin geprüft und zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.