Dreischlingen – Entscheidung über Bebauungsplanänderung zunächst vertagt
Auf dem Grundstück Haller Straße 1 – bekannt als Dreischlingen – könnte Wohnraum entstehen. Vorausgesetzt, der jetzige Bebauungsplan würde geändert. Aufgrund massiver Bedenken hinsichtlich der Verkehrssituation und dem Schutz der Umwelt auf der stark bewachsenen Fläche wurde die Entscheidung darüber zunächst vertagt.
Änderung des Bebauungsplanes wäre Grundlage für das Projekt
Die neuen Eigentümer des Grundstücks Haller Straße 1 – bekannt als Dreischlingen – haben die Änderung des Bebauungsplanes beantragt, um ein Bauvorhaben zu realisieren. Ein „Wohngebiet für Jung und Alt mit Mehrfamilienwohnhäusern und Doppelhäusern“ soll laut Antrag der Eigentümer entstehen. Die ersten beigefügten Entwürfe überplanen die gesamte Fläche, die derzeit aus dem Altgebäude und einem stark bewachsenen Grünzug besteht.
Um ein Wohnbauprojekt auf der Fläche zu realisieren, wäre die Änderung des aktuellen Bebauungsplanes erforderlich.
Verkehr, Umwelt- und Denkmalschutz – Massive Bedenken der Anwohner
Viele Anwohner haben im Bauausschuss am vergangenen Donnerstag ihre Sorgen geäußert. Dass Wohnraum erforderlich ist, steht auch für die Anwohner außer Frage. Bei der bisherigen ersten Planung bestehen jedoch große Bedenken, ob die Schweriner Straße und die umliegende Siedlung den zusätzlichen Verkehr aufnehmen könnten. Außerdem ist das Grundstück stark bewachsen, dass lediglich 15 Bäume für das Projekt gefällt werden müssten hielten viele für unrealistisch, insbesondere wegen des enormen Höhenunterschieds zwischen Haller und Schweriner Straße. Letztlich wurde auch das Thema Artenschutz ins Spiel gebracht, Feuersalamander und Bechsteinfledermäuse könnten auf dem Gebiet leben. Und wie steht es eigentlich um das Altgebäude, besteht möglicherweise Denkmalschutz?
Diskussion der Politik im Bauausschuss
Nach der Diskussion im Bauausschuss war klar: Ohne Weiteres wird der Antrag der Eigentümer keine Zustimmung finden. Während die CDU sich für eine sofortige Entscheidung und Ablehnung des Antrags aussprach, beantragte die SPD eine Vertagung des Tagesordnungspunktes. Dem Vorschlag der SPD wurde mit Stimmen der Grünen, FDP und UWG/Die Partei mehrheitlich zugestimmt. Die Botschaft aus der Politik ist eindeutig: Ohne weitere Informationen, Gutachten und Hintergründe wird es keinen neuen Bebauungsplan geben.
Übrigens: Für den Fall, dass sich die Politik dazu entscheidet einen neuen Bebauungsplan aufzulegen folgt ein langes und transparentes Verfahren. Im Rahmen der Bauleitplanung werden immer auch Verkehr, Baum- und Artenschutz, Erschließungsmöglichkeiten und die Einwendungen und Anregungen von Anwohnern berücksichtigt. Wie ein solcher Bebauungsplan also im Ergebnis aussehen könnte, ist noch völlig offen. Fakt ist aber: Die Gestaltungshoheit und endgültige Entscheidung darüber liegt beim Gemeinderat.
Wohnraum schaffen – aber nicht auf Biegen und Brechen
Dass in Steinhagen Wohnraum geschaffen werden muss, um dem hohen Bedarf gerecht zu werden steht außer Frage. Auch die Überplanung des Altgebäudes erscheint sinnvoll, dies ist in offensichtlich schlechtem Zustand und mit seiner Vergangenheit als Bordell nicht unbedingt positiv behaftet. Aber ist das Grundstück Haller Straße 1 für die geplante Bebauung geeignet? Die Bedenken der Anwohner sind nachvollziehbar und ernst zu nehmen. Nun sind die neuen Eigentümer am Zug und müssen erhebliche Bedenken aus dem Wege räumen, eine Erschließung über die Haller Straße prüfen und Hintergrundinformationen zum Thema Baum- und Artenschutz vorlegen. Auch die Anzahl der geplanten Wohneinheiten wird zu reduzieren sein, bevor das Thema Bebauungsplanänderung erneut in die politische Diskussion aufgenommen werden kann.