Wer kann einen Antrag stellen?
Ein Antrag kann von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Steinhagen gestellt werden. Ebenfalls Anträge stellen können Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien im Gemeindegebiet. Ausgenommen sind allerdings Unternehmen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm ist aufgeteilt in die Bereiche Erneuerbare Energien, Mobilität, Nachhaltigkeit, Biodiversität und Klimafolgenanpassung sowie Bauen und Sanieren. Die Förderungen im Bereich Bauen und Sanieren sind zur Zeit ausgesetzt, weil Bundes- und Landesmittel für die Sanierung von Bestandsimmobilien zur Verfügung stehen und eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Weitere Informationen zu den Fördermitteln von Bund und Land finden Sie hier.
Gefördert wird im Bereich Erneuerbare Energien die Anschaffung von Photovoltaikanlagen. Kleinanlagen wie Balkonkraftwerke werden mit pauschal 100 € gefördert. Für Dach- oder Fassadenanlagen gibt es 100 € pro kWp, maximal 500€ pro Objekt. Außerdem kann bedarfsgerechte Speichertechnik mit 500 € gefördert werden.
Maximal 500 € gibt es für die Installation von Solarthermie zur Heizungsunterstützung.
Im Bereich Mobilität werden E-Roller, E-Bikes und PEdelecs sowie Lastenräder mit oder ohne Elektroantrieb und Wallboxen gefördert. Zwischen 250€ und maximal 500 € gibt es für ein solches Fahrzeug. Voraussetzung ist aber, dass 100% Ökostrom verwendet wird. Nicht förderfähig sind E-Scooter und Kleinstroller.
Das Thema Nachhaltigkeit soll ein besonderes Augenmerk auf die Nutzung von Altgeräten legen. Daher wird die Reparatur von Haushaltsgeräten wie Kühlschränken, Backöfen, Waschmaschinen, aber auch kleineren Geräten wie z.B. Kaffeemaschinen oder Mikrowellen mit 50%, maximal 75 für Klein- bzw. 150 €für Großgeräte gefördert.
Der Bereich Biodiversität und Klimafolgenanpassung umfasst die Umwaldnung von gepflasterten oder geschotterten Flächen in naturnahe Grünflächen mit maximal 500 €, die Begrünung von Dächern und Fassaden mit maimal 1.000 € sowie das Pflanzen heimischer Laub- und Obstbäume und die Installation von Nisthilfen mit jeweils maximal 250 €.
Was muss ich beachten?
Die Förderungen werden als Rechnungszuschuss ausgezahlt. Das heißt, wer ab dem 1. April 2024 eine entpsrechende Maßnahme umgesetzt hat, kann einen Zuschuss zu seiner Rechnung bekommen. Hierfür kann der Antrag digital über die Website der Gemeinde gestellt werden. Pro Haushalt und Jahr können maximal 3.000 € Fördersumme insgesamt erreicht werden. Alle weiteren Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie hier.