Radfahren auf der Bielefelder Straße: Neue Entwicklungen
Die Bielefelder Straße ist Steinhagens Hauptverkehrsader und seit Eröffnung der A33 auch Autobahnzubringer. Die Verkehrsbelastung ist enorm und deutlich höher als prognostiziert. In den nächsten Jahren soll die Straße saniert werden – ein Thema, zu dem es nun neue Entwicklungen gibt.
Die Ausgangslage
Die Bielefelder Straße soll saniert werden. Da es sich jedoch um eine Landesstraße handelt ist dies nicht Aufgabe der Gemeinde Steinhagen, sondern des Straßenbaulastträgers: Das ist das Land NRW.
Straßen.NRW, die entsprechende Landesbehörde, hatte bereits vor geraumer Zeit die Sanierung angekündigt. Die Pläne sind in Steinhagen auf großen Unmut gestoßen, denn Straßen.NRW plante, den Radverkehr auf Schutzstreifen zu verlegen.
In der Zwischenzeit: Demos und Verkehrszählungen
Viele Steinhagener haben im letzten Jahr und kürzlich erneut ihren Unmut über die Pläne bei Fahrraddemos auf der Bielefelder Straße kundgetan. Der Versuch, mit dem Rad auf der Straße zu fahren zeigt: Wenn der korrekte Abstand zum Überholen eines Radelnden eingehalten werden soll wird‘s ganz schön eng. Schutzstreifen sind keine gute Lösung, weder für die Radfahrer noch für den PKW-Verkehr.
Im Dezember 2020 wurden im Auftrag der Gemeinde Verkehrszählungen vorgenommen. Mehr dazu hier. Mit den Ergebnissen sind wir erneut an Straßen.NRW herangetreten, um eine bessere Lösung zu fordern.
Straßen.NRW rückt vom Schutzstreifen ab
Aus der gestrigen Videokonferenz mit Straßen.NRW ist vor allem eines positiv mitzunehmen: Straßen.NRW erkennt die hohen Verkehrszahlen an und hat aufgrund dessen die bisherige Planung überarbeitet. Statt eines Schutzstreifens ist nun ein Radfahrstreifen vorgesehen. Nicht auf der gesamten Strecke ist diese aber ohne Weiteres umzusetzen, denn die vorhandene Breite der Fahrbahn ist unterschiedlich und an einigen Abschnitten begrenzt. Für diese Bereiche gilt es noch Lösungen zu finden. Ziel muss es sein, eine möglichst durchgängige Lösung für den Radverkehr zu finden, um gefährliche Wechsel der Straßenseite oder vom Gehweg auf die Straße möglichst zu vermeiden.
Schutzstreifen und Radfahrstreifen – Was ist eigentlich der Unterschied?
Einen Schutzstreifen erkennt man an der gestrichelten Linie. Der Schutzstreifen ist Bestandteil der Fahrbahn und darf von Kraftfahrzeugen befahren werden. Ferner ist er nur mindestens 1,25m, meist 1,50m breit.
Ein Radfahrstreifen darf nicht überfahren werden, ist also mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn getrennt, und bietet mit 1,85m Breite deutlich mehr Platz für‘s Rad. Eine rote Markierung des Streifens ist denkbar und würde aus meiner Sicht die Wahrnehmung des Radwegs und das Sicherheitsgefühl der Radelnden deutlich erhöhen.
Die nächsten Schritte
Die vorgestellte neue Diskussionsgrundlage werden wir insbesondere hinsichtlich der noch ganz unklaren Bereiche erst einmal unter die Lupe nehmen. Um Lösungen für die noch ungeklärten Bereiche zu erarbeiten, werden wir außerdem ins Gespräch mit der Straßenverkehrsbehörde gehen. Mit Straßen.NRW ist verabredet, nach den Sommerferien zu einem weiteren Arbeitsgespräch zusammen zu kommen. Lösungswege und -Möglichkeiten werden natürlich auch Thema für die Kommunalpolitik im Rat.
Die Zeitplanung von Straßen NRW sieht den Baubeginn erst in 2023 vor.