Gemeinde nimmt Stellung zum Regionalplanentwurf
Die Fläche, auf der wir leben, ist eine begrenzte Ressource – sie ist nicht vermehrbar. Wir müssen sorgsam mit ihr umgehen. Damit das gelingt, wird die Nutzung von Flächen einer Region über den Regionalplan geregelt. Die Bezirksregierung Detmold wurde 2015 durch den Regionalrat beauftragt, den Regionalplan neu aufzustellen. Nun liegt der Entwurf vor. Nach umfassender Beratung der Stellungnahme im Bauausschuss hat der Rat Ende März das endgültige Ergebnis mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme verabschiedet.
Regionalplan – was ist das eigentlich?
In NRW gibt es verschiedene Planungsebenen, die die Entwicklung von Flächen regeln. Den Rahmen bildet der Landesentwicklungsplan, kurz LEP. Für jeden der fünf Regierungsbezirke gibt es einen Regionalplan. Dieser ist dann wiederum die Grundlage für die kommunale Bauleitplanung von Städten und Gemeinden, so auch für unsere Entwicklung hier vor Ort in Steinhagen.
Welche Ziele und Schwerpunkte hat der neue Entwurf?
Im Regionalplan müssen unterschiedliche Aspekte beachtet werden. Soziale und wirtschaftliche Ansprüche an Raum und Fläche werden mit deren ökologischen Funktionen in Einklang gebracht. Deshalb berücksichtigt der neue Entwurf beispielsweise erstmals einen Fachbeitrag, der sich ausschließlich mit der Entwicklung des Klimas in OWL beschäftigt. Grundlegende Intention des Entwurfs ist eine nachhaltige Raumentwicklung.
Wie wirkt sich der Entwurf auf die Gemeinde Steinhagen aus?
Der Regionalplan, der voraussichtlich frühestens 2023 rechtskräftig wird, dient als Planungsgrundlage für die Zukunft der Region und damit auch unserer Gemeinde für die nächsten zwei Jahrzehnte. Der Gemeinde Steinhagen wird im Entwurf ein Flächenkontingent von jeweils 49 Hektar für Allgemeine Siedlungsbereiche und den gewerblich-industriellen Bereich zugesprochen.
Enthalten sind zum Beispiel die Bereiche „Westlich Hilterweg“ und „Südlich Cronshollbach“ in Steinhagen sowie „Westlich Riegestraße“ und „Östlich Sandforther Straße“ in Brockhagen als allgemeine Siedlungsgebiete. Für gewerblich-industrielle Nutzung ist unter anderem die Fläche „Detert“ sowie ebenfalls eine Fläche in Brockhagen vorgesehen.
Übrigens: Sämtliche Flächen sind lediglich Potenziale für eine etwaige zukünftige Entwicklung. Dass eine Fläche im Regionalplan berücksichtigt ist, heißt also nicht, dass sie kurzfristig auch entwickelt wird. Die Flächen sind oft in Privatbesitz. Erst wenn die Kommune Flächen erwirbt und ein Bebauungsplan unter Beteiligung von Politik und Anliegern aufgestellt ist, kann die Entwicklung der Flächen beginnen.
Und: In Einzelnen Bereichen kann ein bestehender Regionalplan auf Antrag durchaus auch einmal geändert werden. Zum Beispiel, wenn sich ein ortsansässiges Unternehmen am bestehenden Standort erweitern möchte und der aktuelle Regionalplan keine hierfür geeigneten Flächen vorsieht.
Beteiligung der Kommunen
Im Vorfeld wurden die Städte und Gemeinden im Rahmen von Kommunalgesprächen beteiligt. Im Anschluss bestand bis Ende März die Möglichkeit, Stellung zum Entwurf des Regionalplanes zu nehmen.
Stellungnahme der Gemeinde
Die Entwicklungspotentiale von je 49 Hektar für Siedlungs- und Gewerbeflächen begrüßen wir sehr. Steinhagen ist eine wachsende Gemeinde und der Bedarf an Wohnraum ist groß. Ebenso begrüßen wir Entwicklungsmöglichkeiten in verschiedene Richtungen, denn nicht immer kann durch die Kommunen problemlos Grund erworben werden – so besteht eine gewisse Flexibilität.
Wir unterstützen die ausgewiesenen Potenziale in allen drei Ortsteilen, dies ermöglicht eine ausgewogene Entwicklung.
Wohnraum entwickeln – aber auch die Umwelt schützen
Unsere Stellungnahme enthält ferner einige Hinweise zum Schutz der Umwelt. So ist von einer Bebauung dicht an den Waldbestand der Patthorst abzusehen, klimarelevante Böden sind zu schützen und eine funktionierende Landwirtschaft ist auch weiterhin zu ermöglichen. Umweltbelange wie diese werden selbstverständlich auch in allen kommunalen Bauleitplanverfahren berücksichtigt.
Gewerbegebiete entwickeln
Die Fläche „Detert“ ist im Regionalplanentwurf als Gewerbefläche aufgeführt. Hierbei handelt es sich um die wichtigste Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde im gewerblich-industriellen Bereich. Die Umsetzung eines Gewerbegebiets mit hohen ökologischen Standards ist geplant.
In Brockhagen bieten sich durch die ausgewiesene Gewerbefläche Erweiterungsmöglichkeiten für die dort ansässigen Betriebe, was seitens der Gemeinde ebenfalls begrüßt wird.
Eine weitere Fläche „Westlich Jückemühlenbach“ kommt aus unserer Sicht nur bedingt und zum Teil für die weitere Entwicklung in Betracht, um vorhandene Biotope sowie Grünachsen nicht zu gefährden.
Weitere Aspekte
Auf den als gewerblich-industriellen Bereichen ausgewiesenen Flächen soll sich nach Ansicht des Regionalplanentwurfs auch ausschließlich erheblich störendes Gewerbe ansiedeln. Aus Sicht der Gemeinde Steinhagen und den eher ländlich geprägten Raum der Umgebung gelingt das so nicht immer. Daher schlagen wir in unserer Stellungnahme vor, diese Bereiche auch für weniger störendes Gewerbe zu öffnen und die strikten Grundsätze dahingehend etwas aufzuweichen.
Im Bereich zwischen der Brockhagener und der Ströher Straße hat die Gemeinde auf über 8 Hektar den Heideweiher wieder hergestellt. Austmann‘s Heideweiher ist aus ornithologischer Sicht von besonderer Bedeutung und hat sich in Sachen Naturschutz sehr gut entwickelt.
Weiter bedauert die Gemeinde Steinhagen, dass die Sennelandschaft als eine der bedeutendsten zusammenhängen Biotopkomplexe im Landesentwicklungsplan aus 2017 nicht als möglicher Nationalpark ausgewiesen wurde. Bereits 2018 hat die Gemeinde auf Antrag von SPD und Grünen auf den Erhalt der Option eines Nationalparks hingewiesen. Auf diesen Aspekt weisen wir im Rahmen unserer Stellungnahme erneut hin.