Neue Förderungen: Schotter gegen Schotter und Mini-Solaranlagen
Das Klimaschutzmanagement der Gemeinde Steinhagen stellt zwei neue Förderungsmöglichkeiten vor. Gefördert werden können nun auch Mini-Solaranlagen und Stromspeicher. Außerdem wird ein neues Förderprogramm für die Umwandlung versiegelter in naturnahe Flächen eingeführt – quasi: Schotter gegen Schotter!
Erweiterung der Förderung für Solaranlagen
Die Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen für Wohngebäude im Bestand wird in Steinhagen sehr gut angenommen. Da die Summe im letzten Jahr schnell ausgeschöpft war, wurde der Fördertopf mit Verabschiedung des neuen Haushalts für 2021 erhöht. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es aber auch Anschaffungen gibt, die bislang von der Förderung ausgeschlossen waren.
Mini-Solaranlagen
Die Erfahrung der letzten Monate hat gezeigt, dass immer mehr Menschen Minisolaranlagen anschaffen möchten, die beispielsweise auch auf Balkonen von Mietwohnen errichtet werden können. Diese waren bislang von der Förderung ausgeschlossen. Kleinstanlagen mit einer Leistung bis 0,6 kWPeak können nunmehr mit einem Pauschalbetrag von 100 € gefördert werden. Damit können auch Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen Strom für den eigenen Haushalt erzeugen.
Stromspeicher
Wer tagsüber Strom durch seine Solaranlage erzeugt und nachts sein Elektroauto laden möchte, wird schnell auf die Idee kommen seine Anlage um einen entsprechenden Speicher zu erweitern. Je Gebäude soll daher nun maximal ein bedarfsgerechter stationärer Speicher ebenfalls gefördert werden.
Schotter gegen Schotter
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde die Verwaltung vom Rat mehrheitlich beauftragt, ein Förderprogramm zur Umwandlung strukturarmer in naturnahe Flächen zu entwickeln. Dieses liegt nun vor.
Strukturarm und versiegelt?
Strukturarme Flächen, das können beispielsweise die klassischen Schottergärten sein. Aber auch andere Flächen auf privaten oder gewerblich genutzten Grundstücken sind ohne Notwendigkeit versiegelt. Diese Flächen gilt es zu renaturieren.
Lebendig, farbenfroh und pflegeleicht
Gefördert werden Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen von mindestens 10qm wasserdurchlässig angelegt und mit heimischen Pflanzen bestückt werden. Eine Maßnahme kann mit maximal 500 € gefördert werden – ein Anreiz mit naturnahen Flächen Lebensraum zu schaffen und Arten zu schützen.