Waldbadstraße 88: Ein Vergleich nach vier Jahren Rechtsstreit
Nach vier Jahren intensiver Auseinandersetzung, mit Ortsterminen und Mediationsversuchen liegt nun wohlmöglich eine Lösung auf dem Tisch. Am Montag bin ich zum Verwaltungsgericht nach Minden gefahren, um der Verhandlung in dem Verfahren rund um das Areal ehemals Gronemeyer & Banck an der Waldbadstraße zu folgen. Das hat länger gedauert als erwartet – nach über 4 Stunden kam es dann zu einem Vergleich.
Worum geht’s?
Das Unternehmen dudoq hat das Gelände an der Waldbadstraße 88 erworben, das alte Gebäude abgerissen und neue Pläne präsentiert: Ein Gewerbepark mit großen Hallen zur Vermietung. Seit März 2021 klagen Anwohnerinnen und Anwohner gegen den positiven Bauvorbescheid des Kreises Gütersloh als Genehmigungsbehörde. Die Sorge: zu massive Bebauung, steigende Lärmbelastung, und vor allem deutlich zunehmender Verkehr zu Lasten der angrenzenden Wohnsiedlung, der Waldbadstraße und dem Knotenpunkt zur Bielefelder Straße.
Die Gerichtsverhandlung
Der Rechtsstreit war begleitet von juristischen Detailfragen – unter anderem, ob eine Klagebegründung 2021 überhaupt fristgerecht eingereicht worden war. Erst nach einer Stunde intensiver, juristischer Diskussion entschied das Gericht, das Verfahren nicht an der Fristenfrage scheitern zu lassen, sondern inhaltlich einzusteigen.
Dabei stand die Frage nach den zulässigen Verkehrsmengen und Lärmbelastungen im Fokus. Für einen Nachtbetrieb gibt es keine Genehmigung. Auch die Lärmwerte sind mit 52 dBA tags und 37 dBA nachts klar definiert und die zulässigen Fahrzeugebewegungen sind begrenzt.
Die entscheidende Frage für die Anwohnerinnen und Anwohner ist jedoch: Wie wird kontrolliert, dass diese Grenzen eingehalten werden und das nicht plötzlich doch viel mehr Fahrzeuge das Gelände anfahren?
Der Vergleich
Das Gericht machte deutlich, dass beide Seiten durchaus Argumente haben. Die Anwohner haben Sorge um den Lärm und die Verkehrssicherheit vor Ort und dies auch zu Recht. Andererseits hat jeder Eigentümer eines Grundstücks das Recht, dieses zu bebauen, solange niemand anders davon in seinen Rechten verletzt wird. Das brachte beide Seiten dazu, sich auf einen Vergleich zu einigen: Die Fahrzeugbewegungen sollen durch technische Lösung automatisch erfasst werden, so dass eine einfache Überprüfung möglich ist. Tore und Docks sind auf dem Gelände grundsätzlich geschlossen zu halten, um den Lärm zu minimieren. Und eine verpflichtende Beschilderung soll das Ausschalten von Motoren sowie Schrittgeschwindigkeit auf dem Gelände anweisen.
Ob der Vergleich endgültig Bestand haben wird, hängt nun von der Entscheidung des Investors ab. Bis Donnerstag, 28. August, 12 Uhr, kann die Dudoq Real Estate noch Widerruf einlegen.
Was bedeutet das für Steinhagen?
Die Anwohner zeigten sich erleichtert: „Wir haben das Beste herausgeholt!“ Nun bleibt abzuwarten, ob es Investorenseits bei dem Vergleich bleibt.
Klar ist: Auf dem Grundstück wird wieder Gewerbe entstehen. Das ist auch gut so, denn wir benötigen dringend Flächen für unsere Unternehmen. Nur so kann Steinhagen auch zukünftig gute Gewerbesteuereinnahmen verzeichnen. Das Verfahren und der Vergleich zeigen aber auch, wie die Balance zwischen ökonomischer Entwicklung und dem Schutz von Wohn- und Lebensqualität funktionieren kann. Gut für Steinhagen!