Bielefelder Straße: Erneute Verschiebung der Sanierung ist nicht akzeptabel
Die Sanierung der Bielefelder Straße beschäftigt uns in Steinhagen schon seit Jahren. Dass sie notwendig ist, darüber gibt es angesichts des Straßenzustands wohl kaum noch Zweifel. Umso enttäuschender ist die Nachricht, dass Straßen.NRW die geplante Sanierung der L778 erneut verschoben hat.
Gerade im Steinhagener Ortskern sind die Schäden inzwischen an vielen Stellen deutlich sichtbar. Risse, Schlaglöcher und immer wieder ausgebesserte Bereiche prägen das Bild. Während wir also weiter auf die Sanierung warten, wird der Zustand der Straße nicht besser.
Wir brauchen endlich Verlässlichkeit
Für mich ist deshalb klar: Nach den erneuten Verschiebungen brauchen wir einen verbindlichen Zeitplan.
Ich habe mich schriftlich an Straßen.NRW gewandt und darum gebeten, konkret darzulegen, wann mit der Sanierung begonnen werden soll und wie der weitere zeitliche Ablauf vorgesehen ist.
Die Sanierung ist schließlich kein neues Vorhaben. Sie beschäftigt uns in Steinhagen seit rund 10 Jahren. Umso wichtiger ist es, dass es jetzt eine belastbare Perspektive gibt, auf die wir uns verlassen können.
Was passiert mit den Schäden bis zur Sanierung?
Gleichzeitig dürfen wir nicht nur auf die grundlegende Sanierung schauen. Denn die Frage ist auch: Was passiert mit dem Zustand der Straße bis dahin?
Insbesondere im Ortskern gibt es mittlerweile erhebliche Schäden. Und hierbei handelt es sich um den Bauabschnitt, der aller Voraussicht nach als Letztes an der Reihe ist. Deshalb habe ich Straßen.NRW als zweiten Punkt zu einer kurzfristigen fachlichen Neubewertung des Straßenzustands aufgefordert.
Dabei soll geprüft werden, welche Schäden bereits jetzt Maßnahmen erforderlich machen. Meine Erwartung ist, dass die gravierendsten Stellen nicht einfach bis zur späteren Sanierung bestehen bleiben, sondern kurzfristig beseitigt beziehungsweise verkehrssicher instand gesetzt werden.
Landesstraße – Verantwortung liegt beim Land
Wichtig ist dabei die Zuständigkeit: Die Bielefelder Straße ist als L778 eine Landesstraße. Für ihren Zustand und ihre Sanierung ist deshalb das Land Nordrhein-Westfalen, und damit Straßen.NRW verantwortlich – nicht die Gemeinde Steinhagen.
Als Gemeinde können wir die Sanierung daher nicht selbst beauftragen oder durchführen.
Wir können aber immer wieder auf den Zustand hinweisen und gegenüber dem zuständigen Straßenbaulastträger darauf drängen, dass gehandelt wird. Genau das tue ich.
Nach der erneuten Verschiebung erwarte ich deshalb von Straßen.NRW jetzt zweierlei: einen verbindlichen Zeitplan für die grundlegende Sanierung und kurzfristige Maßnahmen gegen die gravierendsten Schäden.
Denn eines ist angesichts des aktuellen Zustands klar: Einfach weiter abzuwarten, kann keine Lösung sein.


