Sarah Süß
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Umwelt und Klimaschutz: Förderprogramm wird angepasst

In der vergangenen Woche hat der Ausschuss für Klima und Umwelt den Anfang gemacht in den aktuellen Beratungen rund um den Haushalt der Gemeinde für 2026. Dabei ging es ganz besonders um das Förderprogramm. Dies wird deutlich angepasst – in einigen Bereichen wird es zukünftig keine Förderung mehr geben, in anderen kommen Fördermöglichkeiten hinzu. Der insgesamt zur Verfügung stehende Betrag wird deutlich reduziert.

Förderprogramm: Das verändert sich

Das Förderprogramm im Klima- und Umweltbereich verändert sich inhaltlich deutlich.

Der Bereich Erneuerbare Energien entfällt komplett. Das heißt, es gibt keine Förderungen mehr für Photovoltaikanlagen (auch nicht für Balkonkraftwerke) oder Solarthermie.

Auch für e-bike und e-Roller gibt es zukünftig keine Förderung mehr. Weiterhin gefördert werden Lastenräder.

Wallboxen werden weiterhin gefördert, allerdings nur wenn sie bidirektional laden können. Das heißt, die Fahrzeugbatterie kann nicht nur Energie aufnehmen sondern auch Strom ins Haus zurück abgeben.

Im Bereich der Nachhaltigkeit verändert sich die Förderung für Reparaturen. Wer zukünftig große Haushaltsgeräte reparieren lässt kann 50% der Kosten bis zu 200 € pro Gerät erhalten. Bei Haushaltskleingeräten sind es 50% der Kosten bis zu 100 € pro Gerät. Damit soll der Anreiz, ein Gerät reparieren zu lassen, statt ein neues zu kaufen, verstärkt werden.

Dach- und Fassadenbegrünungen werden wie bislang mit 10 € pro Quadratmeter und maximal 1.000 € gefördert. Für die Entsiegelung von Flächen stehen zukünftig etwas höhere Beträge zur Verfügung. Sie wird mit 25%, maximal 1.500 € gefördert. Neu hinzu kommen Förderungen für Anlagen für Regenwasserversickerung. Diese werden zukünftig mit 30 € pro Quadratmeter, maximal 3.000 € gefördert, sowie für Anlagen zur Regenwasserspeicherungen mit einer Förderung von 50% und maximal 3.000 €. Diese Förderungen resultieren aus dem Starkregenrisikokonzept der Gemeinde Steinhagen und wurden in Zusammenarbeit mit dem Bauamt erstellt.

Unverändert weiter gefördert werden Heimische Laubbäume und alte Obstbaumsorten sowie Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und Insekten.

Gesamtbetrag reduziert

Bislang stand für das Förderprogramm ein üppiger Betrag von 125.000 € zur Verfügung. Aufgrund der angespannten Haushaltslage musste dieser deutlich nach unten angepasst werden. Die Bereiche, für die in der Vergangenheit der Großteil des Bertrag ausgegeben wurde, entfallen nun aber auch – das sind Photovoltaikanlagen und e-Bikes. Für die nunmehr bestehenden Förderungen steht insgesamt ein Betrag von 50.000 € zur Verfügung.

Besuch bei der Rettungswache: Gute Nachrichten für den NeubauGenerationen, Arbeit, Soziales und Integration: Diskussion um den Haushalt
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