Gewerbegebiet Langebrede: Der aktuelle Stand der Dinge
Wie steht es eigentlich um das zukünftige Gewerbegebiet auf der Fläche Bahnhofstraße, Ecke Liebigstraße? Gibt es interessierte Unternehmen? Welche werden sich dort ansiedeln? Und wann wird dann tatsächlich gebaut?
Regionalplan ist rechtskräftig – und nun?
Grundlegend für die weitere Planung und die Entwicklung der Fläche ist der Regionalplan. Denn mt diesem wird die ursprüngliche landwirtschaftliche Fläche offiziell als Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesen. Der Regionalplan ist am 16. April wirksam geworden. Nun kann es mit der Bauleitplanung auf gemeindlicher Ebene weitergehen. Hierfür werden zunächst die Ergebnisse von Bodenbeprobungen benötigt, die aufgrund der starken Regenfälle zum Jahresende etwas mehr Zeit benötigen als geplant.
Die aktuelle Zeitplanung
Geplant ist, dass der gemeindliche Bebauungsplan Mitte des kommenden Jahres rechtskräftig wird. Sodann kann mit der Vermarktung der Grundstücke begonnen werden. Wenn dann die Erschließungsmaßnahmen wie Baustraßen und Kanäle errichet sind, kann voraussichtlich ab Sommer 2026 gebaut werden.
Welche Unternehmen können sich ansiedeln?
Interessiert gemeldet haben sich in den vergangenen Jahren rund 100 Unternehmen, etwa die Hälfte davon sind bereits in Steinhagen ansäßig und möchten sich am neuen Standort erweitern. Die andere Hälfte sind Unternehmen aus der näheren Umgebung, Region oder auch aus ganz Deutschland.
Sämtliche Unternehmen haben wir nun über den aktuellen Zeitplan informiert und um Rückmeldung gebeten, ob das Interesse weiterhin besteht. Dabei werden auch weitere Details abgefragt, wie die Größe des benötigten Grundstücks und die Branche des Unternehmens. Welche Firmen letztlich den Zuschlag bekommen wird in der Politik entschieden.
Das ökologische Konzept
Wie seit langem bekannt, soll das neue Gewerbegebiet hohe ökologische Standards aufweisen. Die Flächen für Gewerbe und Industrie sind rar und sollen bestmöglich genutzt und unter ohen ökologischen Anforderungen gestaltet werden. Viele Kriterien hierfür sind bereits erarbeitet worden. Dies betrifft zum Beispiel den Erhalt von vorhandenen Waldflächen und Gehölzen, die Nutzung von Dachflächen für Photovoltaik und Begrünung, sowie den Umgang mit Regenwasser auf der Fläche. Ein Großteil der Kriterien kann im Bebauungsplanverfahren festgehalten werden, weitere Kriterien werden später vertraglich mit den sich ansiedelnden Unternehmen geregelt.