Grundsteuerbescheide 2025: Informationen zur Grundsteuer
In den nächsten Tagen werden viele von Ihnen den aktuellen Grundsteuerbescheid im Briefkasten finden. Bei einigen wird sich der zu zahlende Betrag erhöht haben. Das liegt aber nicht daran, dass sich die Gemeinde „die Taschen voll macht“, sondern hängt mit der Grundsteuerreform des Bundes zusammen. Denn unter’m Strich bleibt für die Gemeinde sogar etwas weniger übrig, als vorher.
Zum Hinterrund: Die Grundsteuerreform
Bereits 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde eine neue gesetzliche Regelung verabschiedet. Die Berechnung der Grundsteuer basierte bislang immer auf den Grundstückswerten, diese stammten aber noch von 1964. Ziel der Reform war es, der Entwicklung von Grundstückswerten in der Zeit seitdem gerecht zu werden und eine gerechtere und transparente Lösing zu schaffen. Statt veralteter Werte werden nun aktuelle Faktoren wie die Größe des Grundstücks, die Nutzung und die Lage berücksichtigt.
Was bedeutet das für die Kommunen?
Für die Kommunen soll Ziel der Grundsteuerreform die Aufkommensneutralität sein. Das heißt, dass auch nach der Reform für die Kommunen annähernd die gleichen Einnahmen entstehen, wie vorher. Das bedeutet, dass manche Bügerinnen und Bürger mehr, manche weniger und manche gleichbleibend belastet werden. Insgesamt soll für die Städte und Gemeinden aber in etwa der gleiche Betrag erreicht werden, wie in 2024.
Und wie ist das in Steinhagen?
Damit dies eintritt, hat das Land NRW für die Gemeinde Steinhagen einen aufkommensneutralen Hebesatz von 690 v.H. festgestellt. Der Rat der Gemeinde Steinhagen hat im Dezember 2024 beschlossen, einen etwas niedrigeren Hebesatz zugrunde zu legen. So wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B mit breiter Mehrheit auf 650 v.H. festgesetzt. Damit werden in 2025 etwas weniger, aber annähernd so hohe Grundsteuererträge wie in 2024 erzielt.
Warum ist das notwendig?
In den nächsten Jahren stehen in Steinhagen riesige, aber notwendige Investitionen an. Das sind zum Beispiel der Neubau der Grundschule Brockhagen, die Erweiterung des Gymnasiums, An- und Umbauten an den weiteren Schulen, die Ausstattung der Feuerwehr, aber auch im Bereich Klimaschutz und im Energiesektor. Auch die laufenden Kosten für viele freiwillige Leistungen in Steinhagen sind hoch. Vom kostenlosen Schülerticket bis zur aufsuchenden Seniorensozialarbeit – eben diese vielen freiwilligen Leistungen schaffen für alle Generationen ein lebenswertes Steinhagen. Angesichts dieser hohen anstehenden Kosten ist es für die Gemeinde nicht finanzierbar, deutlich weniger Grundsteuern einzunehmen als bisher.