Was tun, gegen den Lärm? Lärmaktionsplan verabschiedet
Das Thema Lärm bewegt Steinhagenerinnen und Steinhagener ganz offensichtlich. Das zeigt sich auch daran, dass im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum Lärmaktionsplan rund 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen sind. In dieser Woche hat der Bauausschuss den Lärmaktionsplan der Gemeinde Steinhagen verabschiedet. Was ist eigentlich ein Lärmaktionsplan und wie bringt uns das Ganze nun weiter im Kampf gegen den Lärm?
Was ist ein Lärmaktionsplan?
Kommunen sind verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Den neuen Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Steinhagen hat das Büro PGT Umwelt und verkehr GmbH aus Hannover erstellt. Er enthält eine Analyse und Bewertung der Lärmbelastung in Steinhagen und stellt verschiedene Maßnahmen vor, die entgegen wirken können. Damit kann er als Argumentationsgrundlage dienen, wenn es darum geht Lärmschutz oder verringerte Höchstgeschwindigkeiten gegenüber Straßenbaulastträgern oder der Straßenverkehrsbehörde durchzusetzen.
Wo ist es besonders laut?
Es wird deutlich, dass eine vergleichsweise hohe Lärmbelastung entlang der ehemaligen B68 sowie entlang der Bielefelder/Woerdener/Brockhagener Straße gegeben ist. Die sogenannten Hotspots liegen im nördlichen Abschnitt der Haller Straße, entlang der Ortsdurchfahrt an der Bielefelder Straße zwischen Lange Straße und Austmannshof. Hier werden zum Teil nachts über 60dB(A) erreicht. Weitere stark belastete Stellen sind an der Bielefelder Straße zwischen Haller Straße und Tulpenstraße sowie vereinzelt an der Brockhagener Straße zu finden. Die direkte Lärmbelastung durch die A33 wird als eher gering eingestuft.
Was schlägt der Lärmaktionsplan vor?
Der Lärmaktionsplan erläutert, wie Strategien gegen den Lärm aussehen können. Das können Maßnahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV sein, aber auch die Verlagerung und Lenkung von Verkehren, lärmmindernde Fahrbahnbelege und die Verringerung von Geschwindigkeiten. So argumentiert der Lärmaktionsplan beispielsweise:
„Bei einer Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit von 50 km/hauf 30 km/h ergeben sich neben der deutlichen Lärmreduzierung von etwa–3 dB(A) Synergieeffekte insbesondere in Bezug auf die Luftreinhaltung, Verkehrssicherheit sowie die Verringerung der Platzbedarfe für den Kfz–Verkehr. Insgesamt kann Tempo 30 zu einer verbesserten gleichberechtigten Inanspruchnahme des Straßenraumesdurch andere Verkehrsteilnehmer führen und ist besonders für den Radverkehr zuträglich.“
Konkret vorgeschlagen werden folgende Maßnahmen:
Deckensanierung der L778: Bereits in Planung, wenn auch leider mit Verzögerung, ist ja die Sanierung der Bielefelder Straße durch Straßen NRW, hier sind bereits ein lärmmindernder Asphalt sowie Radfahrstreifen vorgesehen. Der Lärmaktionsplan schlägt noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten für die zukünftige Gestaltung der Bielefelder Straße vor.
Sanierung von Lärmschutzwänden an der L756: Vorbehaltlich der Finanzierung plant Straßen NRW die Sanierung der Lärmschutzwand an der ehemaligen B68 in Richtung Bielefeld.
Veloroute: Auch die geplante Veloroute entlang der ehemaligen B68 zwischen Bielfeld und Borgholzhausen wird als bereits geplante Maßnahme aufgeführt.
A33: Der Lärmaktionsplan empfiehlt eine neue Betrachtung der Lärmbelastung durch die Autobahn vor dem Hintergrund aktueller Verkehrszahlen.
Geschwindigkeitsreduzierung: Für die Bielefelder Straße wird eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30km/h empfohlen.
L756: Für die ehemalige B68 schlägt der Lärmschutzplan bei einer Sanierung den Einbau von lärmminderndem Belag vor. Darüber hinaus sollte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50km/h für einige Abschnitte geprüft werden. Generell wird eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 70km/h empfohlen.
Welche Vorschläge gab es aus der öffentlichen Beteiligung?
Die öffentliche Beteiligungsphase hat zum Eingang vieler Stellungnahmen von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern geführt. Das zeigt, dass das Thema Lärm die Menschen in Steinhagen bewegt. Für die breite Beteiligung an dieser Stelle schon einmal herzlichen Dank!
Genannt wurden in den Stellungnahmen vielfach die Reduzierung von Geschwindigkeiten. Ebenfalls oft angesprochen wird ein Durchfahrtsverbot für LKW. Dies ist aus Sicht des Lärmaktionsplanes wegen der Funtkion der Bielefelder Straße als direkter Zugang zur Autobahn A33 nicht durchsetzbar. Empfohlen wird aber eine Überarbeitung der LKW-Wegweisung. Dazu gehört nicht die Entfernung des Hinweises auf die Stadt Harsewinkel bei der Abfahrt Steinhagen, der aus Sicht des Lärmaktionsplanes gerechtfertig sei um eine Orientierung sicherzustellen.
Wie geht es jetzt weiter?
In der Sitzung des Bauausschusses in dieser Woche wurde der Lärmaktionsplan einstimmig verabschiedet. Es folgt noch die Entscheidung des Rates. Der Lärmaktionsplan wird uns zukünftig als Argumentationsgrundlage dienen wenn es darum geht, die verschiedenen Maßnahmen umzusetzen. Die Kommunen sind verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen. Nunmehr dürfen wir gespannt sein, inwiefern Land und Straßenverkehrsbehörden bereit sind, unterschiedliche Maßnahmen mitzugehen. Nur dann kann aus dem Sück Papier „Lärmaktionsplan“ auch ein Erfolg werden.