Was tun, gegen den Lärm? Lärmaktionsplan im Bauausschuss
Im Bauausschuss am Donnerstag ging es unter anderem um das Thema Lärm. Derzeit läuft die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Kommunen sind verpflichtet, einen solchen Lärmaktionsplan aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Während immer mehr Menschen von Lärm, insbesondere Verkehrslärm betroffen sind, dient der Lärmaktionsplan dazu Lärmbelastungen ausfindig zu machen und Maßnahmen aufzuzeigen, wie diese minimiert werden können.
Entwurf im Bauausschuss
Den ersten Entwurf des neuen Lärmaktionsplanes hat das Büro PGT Umwelt und verkehr GmbH aus Hannover erstellt. Der Entwurf enthält eine Analyse und Bewertung der Lärmbelastung in Steinhagen und stellt verschiedene Maßnahmen vor, die entgegen wirken können.
Hierbei wird deutlich, dass eine vergleichsweise hohe Lärmbelastung entlang der ehemaligen B68 sowie entlang der Bielefelder/Woerdener/BRockhagener Straße gegeben ist. Die sogenannten Hotspots liegen im nördlichen Abschnitt der Haller Straße, entlang der Ortsdurchfahrt an der Bielefelder Straße zwischen Lange Straße und Austmannshof. Weitere stark belastete Stellen sind an der Bielefelder Straße zwischen Haller Straße und Tulpenstraße sowie vereinzelt an der Brockhagener Straße zu finden. Die direkte Lärmbelastung durch die A33 wird als eher gering eingestuft.
Was tun, gegen den Lärm?
Der Lärmaktionsplan erläutert, wie Strategien gegen den Lärm aussehen können. Diese können im Wesentlichen mit den „4 V“ zusammengefasst werden: Vermeiden, Verlagern, Verlangsamen, Verstetigen. Maßnahmen können sein, den Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV zu fördern um motorisierten Individualverkehr zu verringern, die Verkehre zu verlagern oder anders zu lenken, die Verbesserung von Fahrbahnbelägen, aber auch die Verringerung von Geschwindigkeiten, z.B. nachts.
Bereits in Planung, wenn auch leider mit Verzögerung, ist ja die Sanierung der Bielefelder Straße durch Straßen NRW, hier ist bereits ein lärmmindernder Asphalt vorgesehen. Weiterhin plant Straßen NRW die Sanierung der Lärmschutzwand an der L756 in Richtung Bielefeld. Auch die geplante Veloroute entlang der ehemaligen B68 wird als bereits geplante Maßnahme aufgeführt.
Der Lärmaktionsplan schlägt darüber hinaus vor, Geschwindigkeitsbegrenzungen prüfen zu lassen. So wird Tempo 30, zumindest nachts, für die Bielefelder Straße angeregt. Denkbar seien aber auch die Reduzierung von 70km/h auf 50 km/h an verschiedenen Abschnitten der ehemaligen B68. Geprüft wird auußerdem, ob eine Umlenkung von Schwerlastverkehren denkbar sein könnte.
Wie geht es jetzt weiter?
In der Sitzung des Bauausschusses wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes vorgestellt. Im Anschluss, ab Anfang April bis Ende April findet die öffentliche Beteiligung statt. Das heißt, dass andere Behörden, vor allem aber auch Bürgerinnen und Bürger Anträge und Anregungen zum Lärmaktionsplan eingeben können. Anträge und Eingaben der Initiativgruppe Aktiver Lärmschutz liegen bereits vor und werden im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Lärmaktionsplanes ebenso berücksichtigt, wie weitere Anregungen die nunmehr im Rahmen der Beteiligungsphase eingehen. Im Sommer soll der Lärmaktionsplan dann verabschiedet werden. Ob und inwiefern Straßenbaullastträger und Straßenverkehrsbehörden – das sind Straßen NRW und der Kreis Gütersloh – die darin vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen, bleibt abzuwarten. Die Steinhagener Politik ist sich zumindest einig: Wir bleiben dran!